Fachanwalt für Sozialrecht in Bottrop 

– Ihre umfassende rechtliche Unterstützung

Als Fachanwalt für Sozialrecht stehe ich Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung und tiefgehenden Fachkenntnissen in allen sozialen Rechtsfragen zur Seite. Sozialrecht ist ein komplexer Bereich, der viele Menschen in unterschiedlichen Lebenssituationen betrifft – von der Klärung von Ansprüchen bis zur Durchsetzung von Rechten.

Ob es sich um Anträge auf Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB), Fragen zur Krankenversicherung, Rentenansprüche oder Probleme mit Behörden handelt – ich bin Ihr kompetenter Ansprechpartner in Bottrop und Umgebung, der Sie in jeder Phase begleitet und vertritt.

Andreas Lackner Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Bottrop

Über mich

In meinem Tätigkeitsfeld lege ich besonderen Wert auf eine individuelle Beratung, die exakt auf Ihre persönliche Situation zugeschnitten ist. Ich nehme mir die Zeit, Ihre Fragen zu klären und Ihnen umfassende Informationen zu den geltenden Rechtsvorschriften und möglichen Handlungsoptionen zu geben. Dabei stehe ich Ihnen auch bei Widersprüchen oder der Klärung von ablehnenden Bescheiden hilfreich zur Seite.

Egal, ob Sie sich mit den Herausforderungen von Hartz IV, der Grundsicherung im Alter oder den Ansprüchen an die Pflegeversicherung konfrontiert sehen – ich unterstütze Sie kompetent und zielgerichtet. Als Fachanwalt für Sozialrecht bringe ich die nötige Fachkompetenz und das notwendige Engagement mit, um Ihre Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Themengebiete des Sozialrechts

SGB II und SGB XII: Grundsicherung und Existenzsicherung

Ich berate Sie umfassend bei allen Fragen rund um die Grundsicherung und stehe Ihnen im Umgang mit dem Jobcenter oder dem Sozialamt zur Seite.

Ich vertrete Sie bei allen Themen rund ums Bürgergeld: 

  • Antragstellung
  • Überprüfung der Höhe der Leistungsansprüche, Klärung Mehrbedarf
  • Vertretung bei Sanktionen, Minderungen und Rückforderungen

Auch bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung stehe ich Ihnen zur Seite, unter anderem bei der Anspruchsprüfung und der Klärung von Ansprüchen bei der Pflege. 

Sozialversicherungsrecht

Das Sozialversicherungsrecht ist der Kern der sozialen Sicherung in Deutschland (geregelt hauptsächlich in den Sozialgesetzbüchern (SGB) I bis XII). Ich unterstütze Sie bei der Klärung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen die jeweiligen Träger:

  • Krankenversicherung (z.B. Durchsetzen von Behandlungsansprüchen, Hilfsmitteln und Reha, Krankengeld und Vertretung im Umgang mit dem medizinischen Dienst der Krankenversicherung bezgl. Gutachten)
  • Pflegeversicherung (z.B. Beantragung und Einstufung Pflegegrad, Klärung von Ansprüchen auf Leistungen)
  • Unfallversicherung (z.B. Anerkennung von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten, Verletztenrenten

Behinderungsrecht und Inklusion

Ich vertrete Ihre Interessen als Mensch mit Behinderung bei der Durchsetzung Ihrer gesetzlich verankerten Rechte und Leistungen. Dazu gehören unter anderem die Beantragung zur Feststellung des Grades der Behinderung (GdB), die Erhebung von Widersprüchen gegen zu niedrige Feststellungen und das Durchsetzen wichtiger Merkzeichen (z.B. G, aG, B, H) für Parkerleichterungen oder bestimmte Steuerregelungen. 

Ich berate und vertrete Sie außerdem bei der Klärung von Ansprüchen auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und der Gemeinschaft, wie z.B. berufliche Reha, Umschulungen, Assistenzleistungen oder Fahrdiensten. Von Gleichstellungsthemen bis hin zu Kündigungsschutz finden wir gemeinsam zu Ihrem Recht. 

Rentenrecht und Altersvorsorge

Im Rentenrecht geht es um die Sicherung Ihrer Existenz im Alter oder bei gesundheitlich bedingter Arbeitsunfähigkeit. Aspekte dieses Rechtsbereichs: 

  • Wartezeiten und Rentenauskunft bei der Altersrente
  • Prüfung von Rentenbescheiden auf Fehler bei der Berechnung von Rentenpunkten
  • Ansprüche auf Hinterbliebenenrenten (Witwenrente)
  • Unterstützung bei der komplexen Beantragung der Erwerbsminderungsrente (EM-Rente)
  • Vertretung in Widerspruchsverfahren bei der Erwerbsminderungsrente

Arbeitslosengeld

Das Arbeitslosengeld I (ALG I) sichert Ihren Lebensunterhalt nach dem Verlust Ihrer Arbeitsstelle. Ich helfe Ihnen, Ihre Ansprüche zu sichern und gegen die Agentur für Arbeit durchzusetzen. 

Dazu gehört unter anderem die Überprüfung von Sperrzeiten und ihrer Dauer, die Klärung von Ruhezeiten bei Abfindungszahlungen, Beratung zu Melde- und Mitwirkungspflichten sowie alle anderen Themen zur Dauer und Höhe des Arbeitslosengeldes. 

Individuelle Beratung und Vertretung

Mit meiner Erfahrung und Fachkenntnis im Sozialrecht helfe ich Ihnen, komplexe rechtliche Herausforderungen zu bewältigen. Ich setze mich für Ihre Rechte ein, begleite Sie durch den gesamten Antragsprozess und stehe Ihnen bei behördlichen Konflikten zur Seite.

Gerne lade ich Sie zu einem unverbindlichen Erstgespräch ein, in dem wir Ihre Anliegen besprechen können. Gemeinsam finden wir die beste Lösung für Ihre Situation im Sozialrecht. Vertrauen Sie auf meine Expertise als Fachanwalt für Sozialrecht.

FAQs an den Anwalt für Sozialrecht

Was ist der Unterschied zwischen Sozialrecht und Sozialversicherungsrecht?

Das Sozialrecht ist der Oberbegriff und umfasst alle Gesetze, die die soziale Sicherheit und Gerechtigkeit regeln. Es ist im Sozialgesetzbuch (SGB) zusammengefasst (von SGB I bis SGB XII). Das Sozialversicherungsrecht ist ein Teilbereich des Sozialrechts. Es befasst sich nur mit den Leistungen der fünf gesetzlichen Säulen der Sozialversicherung: Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung. Das Das Sozialrecht umfasst darüber hinaus auch das Bürgergeld (SGB II), die Sozialhilfe (SGB XII), das Kindergeld und das Schwerbehindertenrecht (SGB IX). 

Wann brauche ich einen Fachanwalt für Sozialrecht?

Sie sollten spätestens dann einen Anwalt für Sozialrecht hinzuziehen, wenn Sie einen negativen Bescheid von einer Behörde (z. B. Jobcenter, Rentenversicherung, Krankenkasse) erhalten haben und die Widerspruchsfrist von meist einem Monat läuft. Das Sozialgesetzbuch ist extrem komplex und besteht aus häufig wechselnden Regelungen. Gegenüber den oft spezialisierten Behörden benötigen Sie einen Experten, um Waffengleichheit herzustellen und Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.

Welche Vorteile bringt mir ein Schwerbehindertenausweis?

Der Schwerbehindertenausweis bietet Ihnen je nach Grad der Behinderung (GdB) und den eingetragenen Merkzeichen (z. B. G, aG, H) eine Reihe wichtiger Nachteilsausgleiche, zu Beispiel besondere Regelungen im Arbeitsleben, eine frühere Altersrente, spezielle Regelungen bei der Steuer und Mobilitätserleichterungen beispielsweise beim Parken. 

Wie kann ich Widerspruch gegen einen abgelehnten Grad der Behinderung (GdB) einlegen?

Das wichtigste ist, die Frist einzuhalten. Legen Sie innerhalb der Monatsfrist schriftlich und formlos Widerspruch beim zuständigen Landesamt ein. Gemeinsam mit Ihnen kann ich die Verwaltungsakte des Amtes anfordern und die Ablehnung im Abgleich mit Ihren medizinischen Unterlagen überprüfen. Häufig wurden wichtige Befunde nicht beigefügt oder falsch bewertet. Unser Ziel ist dann, neue ärztliche Stellungnahmen einzureichen und eine Neubewertung zu erreichen.

Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Was sind die nächsten Schritte?

Die Ablehnung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) ist der Regelfall. Legen Sie sofort formlos Widerspruch bei der Deutschen Rentenversicherung ein, um die Widerspruchsfrist zu wahren. Die Rentenversicherung stützt die Ablehnung auf interne oder externe medizinische Gutachten. Ich prüfe für Sie, ob diese Gutachten fehlerhaft sind – insbesondere, ob die tägliche Restleistungsfähigkeit korrekt festgestellt wurde. Führt der Widerspruch nicht zum Erfolg, kann der nächste Schritt die Klage vor dem Sozialgericht sein.

Das Jobcenter fordert Leistungen zurück. Was kann ich tun?

Wenn das Jobcenter eine Rückforderung von Bürgergeld stellt, handelt es sich meist um einen Überzahlungsbescheid. Legen Sie innerhalb der Monatsfrist Widerspruch ein, um die Vollziehung des Bescheids zunächst auszusetzen. Ich prüfe für Sie, ob die Rückforderung rechtmäßig ist. Wenn die Rückforderung Leistungen betrifft, die weiter zurückliegen, kann auch ein Überprüfungsantrag sinnvoll sein.

Kann ich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG I) verhindern oder verkürzen?

Eine Sperrzeit beim ALG I tritt ein, wenn Sie sich pflichtwidrig verhalten haben (z. B. Arbeitsaufgabe, Ablehnung einer Vermittlungsbemühung, verspätete Meldung). Sie können dagegen bei der Agentur für Arbeit Widerspruch einlegen. Ich prüfe für Sie, ob ein wichtiger Grund vorliegt (z.B. gesundheitlich, Arbeitsbedingungen), der Ihr Verhalten rechtfertigt und auf dessen Grundlage die Sperrzeit abgewendet oder verkürzt werden kann. Auch eine existenzielle Notlage ist ein Grund, der gegen eine Sperrzeit spricht. 

Wurde mein Bürgergeld korrekt berechnet?

Fehler bei der Berechnung des Bürgergelds (SGB II) sind häufig: zum Beispiel werden manchmal nicht alle Personen im Haushalt richtig erfasst, Mietkosten nicht angemessen übernommen oder das Einkommen nicht korrekt angerechnet. Lassen Sie Ihren Bewilligungsbescheid von einem Fachanwalt prüfen. Oft lassen sich durch Widerspruch oder Überprüfungsantrag höhere Leistungen durchsetzen.

Was kann ein Anwalt tun, wenn der MDK meinen Pflegegrad ablehnt oder herabstuft?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) ist für die Begutachtung des Pflegegrades zuständig. Eine Ablehnung oder Herabstufung kann existenzielle Folgen haben. Ich prüfe das Gutachten auf Fehler und vertrete Sie im Widerspruchsverfahren, um ein neues, korrektes Gutachten zu erwirken,