Ihr Anwalt für Arbeitsrecht in Bottrop
– Rechtssicherheit im Arbeitsverhältnis
Das Arbeitsrecht regelt die Beziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist es wichtig, sich kompetent und schnell verteidigen zu können. Als erfahrener Arbeitsrechtler unterstütze ich Sie bei der Klärung von arbeitsrechtlichen Fragestellungen und vertrete Sie gerichtlich oder außergerichtlich.
Mein Ziel ist es, Ihnen eine rechtssichere und maßgeschneiderte Lösung zu bieten, um Ihre Ansprüche durchzusetzen und Ihre Rechte effektiv zu wahren. Dabei lege ich großen Wert auf klare Kommunikation, individuelle Betreuung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, damit Sie sich auf meine Expertise verlassen können.
– Rechtsanwalt Andreas Lackner
Meine Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Hilfe bei Kündigungen, Beratung und arbeitsrechtliche Optimierung
- Sie haben von Ihrem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten und benötigen sofortige Hilfe? Dann sind Sie bei mir richtig. Gleiches gilt selbstverständlich für rückständigen Lohn, Überstundenvergütungen sowie Abmahnungen.
- Sie sind Arbeitgeber und interessieren sich für die arbeitsrechtliche Optimierung Ihres Unternehmens? Ich unterstütze Sie bei allen anfallenden Fragen, einschließlich Überprüfung der Arbeitsverträge, Kosten-Nutzen-Analysen und Arbeitnehmerstruktur in Ihrem Unternehmen.
- Sie sind Betriebsrat und wollen sich umfassend über ihre Rechte und Pflichten informieren? Ich berate und informiere Betriebsräte in jeder rechtlichen Hinsicht und begleite Sie bei Betriebsvereinbarungs- und Sozialplanverhandlungen.
Arbeitsvertrag
Beratung beim Abschluss von Arbeitsverträgen, AGB-Prüfung und Klärung von Arbeitszeitregelungen.
Kündigungsschutz
Unterstützung bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen und Prüfung von Kündigungen auf ihre Rechtmäßigkeit.
Abfindungsverhandlungen
Vertretung bei Abfindungsverhandlungen im Falle einer Kündigung.
Arbeitszeitrecht
Klärung von Ansprüchen zu Arbeitszeitregelungen, Überstundenvergütung und Pausenzeiten.
Betriebsverfassungsrecht
Beratung und Vertretung bei Konflikten innerhalb von Betriebsräten oder Mitbestimmungsthemen.
Fragen und Antworten aus dem Arbeitsrecht
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, dürfen Sie nicht abwarten: Kontaktieren Sie mich sofort. Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt eine strikte Frist von 3 Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens. Verstreicht diese Frist, wird auch eine ansonsten rechtswidrige Kündigung automatisch wirksam.
Nein. Eine Kündigung im Arbeitsrecht bedarf zwingend der Schriftform (§ 623 BGB). Das bedeutet: Papier mit einer handschriftlichen Original-Unterschrift des Arbeitgebers oder eines Bevollmächtigten. SMS, E-Mail, Fax oder mündliche Aussagen sind rechtlich nicht gültig.
Eine Kündigung während der Krankheit ist rechtlich zulässig. Unter sehr strengen Voraussetzungen ist sogar eine Kündigung wegen anhaltender oder häufiger Erkrankungen möglich (krankheitsbedingte Kündigung). Ich prüfe Ihren Fall und Ihre Möglichkeiten gerne individuell in einer persönlichen Beratung.
Grundsätzlich gibt es keinen automatischen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei einer Kündigung. Eine Abfindung ist fast immer das Ergebnis von Verhandlungen. Der Arbeitgeber zahlt sie im Rahmen eines Vergleichs, um das Risiko eines langen, teuren Kündigungsschutzprozesses und einer potenziellen Weiterbeschäftigung abzuwenden. Ich berate Sie gerne.
Unterschreiben Sie niemals sofort unter Druck! Sie riskieren damit unter anderem eine Sperrzeit beim Arbeitsamt. Bitten Sie um Bedenkzeit (mindestens 2 bis 3 Tage), um den Vertrag anwaltlich prüfen zu lassen. Einmal unterschrieben, gibt es beim Aufhebungsvertrag so gut wie kein Zurück mehr (kein gesetzliches Widerrufsrecht). In einem persönlichen Termin gehen wir den Vertrag gemeinsam durch und ich berate Sie zu Ihren besten Möglichkeiten.
Sie haben drei Optionen: Eine Gegendarstellung schreiben, die zur Personalakte genommen werden muss; den Arbeitgeber zur Rücknahme auffordern; oder auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte klagen. Manchmal ist es aus taktischen Gründen jedoch besser, die Gegendarstellung erst im Falle einer späteren Kündigung vorzubringen. Ich berate Sie gerne zu Ihrem individuellen Fall.
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Haben Sie rechtliche Fragen oder benötigen Sie Unterstützung im Arbeitsrecht? Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie mich noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch. Ich freue mich darauf, Sie persönlich zu beraten und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte zu helfen!