Berufsbetreuer in Bottrop 

– Unterstützung in allen Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Betreuung

Rechtsanwalt Andreas Lackner

Meine Arbeit als gesetzlicher Betreuer folgt dem Grundsatz Hilfe zur Selbsthilfe. 

Betreuten Menschen möchte ich einen  geschützten Weg anbieten, ihre Angelegenheiten im Rahmen ihrer Möglichkeiten selbst wahrzunehmen und zu regeln. Dazu korrespondiere ich auch mit den Angehörigen und binde sie nach Möglichkeit umfassend mit ein. 

– Rechtsanwalt Andreas Lackner

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Meine Aufgaben als Berufsbetreuer

Gesetzliche Betreuung nach  §§ 1896 ff.  

Volljährige Personen, die ihre Angelegenheiten des Erwachsenenlebens aufgrund von verschiedensten Einschränkungen nicht oder nicht vollständig selbst erledigen können, können sich unter eine gesetzliche Betreuung stellen lassen. Als Betreuer unterstütze ich umfassend bei Themen wie der Wohnungssuche, der Organisation von persönlichem Papierkram und Angelegenheiten bis zur Stellung von Anträgen an Behörden und Dienstleister. 

Unterstützung bei der Wohnungssuche und Mietthemen

Der Betreuer kann bei der Wohnungssuche helfen, Mietverträge prüfen und bei den alltäglichen organisatorischen und praktischen Herausforderungen rund um das Wohnen in der eigenen Wohnung unterstützen. 

 

Sicherheit rund um Geld und Vermögen

Der Betreuer kann sich um die Verwaltung von Vermögen kümmern und unterstützt bei komplizierten Prozessen rund um Schulden und Erbe. Außerdem hilft der Betreuer bei der Geltendmachung von Ansprüchen in verschiedensten Bereichen (wie Rente oder Sozialhilfe). Ein besonderer Vorteil ist hier meine große Erfahrung in der Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern.

 

Begleitung der Gesundheitsversorgung

Der Berater stellt notwendige ärztliche Behandlungen sicher, indem sich um die Krankenversicherung gekümmert wird und benötigte medizinische Dienste (inklusive Pflegedienste und evlt. weitere Betreuungsassistenten) koordiniert und beauftragt werden. Dazu gehört auch die Überwachung von Verträgen mit z.B. Heimen und Einrichtungen. 

 

Papierkram und Behörden 

Der Betreuer unterstützt bei aller Korrespondenz mit Behörden. Einige Beispiele sind: die korrekte Reaktion auf Schreiben, das Durchsetzen von Ansprüchen der betreuten Person, Anträge stellen, und generell die Organisation von allen Unterlagen und “Papierangelegenheiten”. 

 

Fragen und Antworten zur gesetzlichen Betreuung

Damit ein Betreuer bestellt werden kann, müssen die folgenden Punkte erfüllt sein: 

  • Betreute Person ist volljährig
  • Betreute Person kann ihre Angelegenheiten nicht oder nur teilweise selbst bewältigen, aufgrund einer geistigen oder körperlichen Behinderung oder aufgrund einer psychischen Erkrankung
  • Betreute Person stimmt (falls imstande) der Betreuung zu 
  • Keine anderen Vollmachten oder Hilfsdienste reichen aus (Erforderlichkeit)

Auf die Anfrage des zu Betreuenden oder eines Angehörigen bestellt das Amtsgericht einen Betreuer. In Bottrop ist das Amtsgericht Bottrop zuständig und weist einen Betreuer aus der Region zu. 

Das Verfahren zur Bestellung eines Betreuers kann ein paar Monate dauern, sofern es nicht im Eilverfahren durchgeführt wird.

Der genaue Umfang der Betreuung und welche Aufgaben genau übernommen werden, wird im Einzelfall entschieden. Einzelne Rechtsgeschäfte müssen zum Beispiel von der betreuten Person selbst bestätigt werden. Ansonsten entscheidet das Gericht, welche Bereiche vom Betreuer bearbeitet werden. Das richtet sich nach dem Ausmaß der benötigten Betreuung. Angelegenheiten, die die betreute Person selbst bewältigen kann, liegen weiterhin in der eigenen Verantwortung. 

Eine gesetzliche Betreuung ist nicht dasselbe wie eine Entmündigung. Die betreute Person behält die Kontrolle über alles, was sie selbst verwalten kann und möchte. Der Betreuer unterstützt und berät in den Bereichen, in denen Hilfe benötigt wird und orientiert sich dabei immer an den Wünschen des/der Betreuten. 

Eine erwachsene Person kann eine gesetzliche Betreuung ablehnen. Auch Angehörige müssen diese Entscheidung dann respektieren. Die einzige Ausnahme ist ein fachärztliches Gutachten, das feststellt, dass die Betreuung lediglich aufgrund einer krankheitsbedingten Uneinsichtigkeit abgelehnt wird. 

Die Kosten für die gesetzliche Betreuung richten sich nach dem Vermögen der betreuten Person: Vermögende Personen kommen selbst dafür auf; bei wenig vorhandenem Vermögen übernimmt die Staatskasse. 

Angehörige müssen für die Betreuung nicht aufkommen. 

Sie können einen gewünschten Betreuer beim Gericht vorschlagen. Das Gericht muss diesem Vorschlag nicht Folge leisten. Bei Problemen wie einem zerstörten Vertrauensverhältnis kann über eine Beschwerde beim Betreuungsgericht ein Betreuer gewechselt werden. 

Jetzt Kontakt aufnehmen

Sie haben Fragen zur gesetzlichen Betreuung oder möchten eine Betreuung für sich oder einen Angehörigen in Anspruch nehmen? Zögern Sie nicht – kontaktieren Sie mich noch heute für ein unverbindliches Erstgespräch. Ich freue mich darauf, Sie persönlich zu beraten.

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